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Stillberatung/ Beikosteinführung

 

Auch nach dem Wochenbett haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit. Ich berate Sie gerne zu den Themen Stillprobleme, Abstillen oder Beikosteinführung.

Sollten Sie nicht Stillen, haben Sie bis zum Ende des 9. Lebensmonats Ihres Kindes Anspruch auf Hebammenberatung bezüglich der Ernährung.

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Beachten Sie bitte, dass ich keine ausgebildete Stillberaterin bin. Ich berate und unterstütze mit meinem Wissen als Hebamme.

 

Über diese Zeitrahmen hinaus, sind nach Vorlage eines ärztlichen Attests weitere Beratungen möglich.

 

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